Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
(1) Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen der Lieferanten oder Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen oder abweichender Bedingungen der Lieferanten deren Lieferung vorbehaltlos annehmen.
(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und den Lieferanten oder Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
(3) Unsere AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Lieferanten.
§ 2 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Der in der Bestellung ausgewiesene Preis ist bindend. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung werden Porto, Verpackung und Versicherung jeweils zum Selbstkostenpreis berechnet. Die Rückgabe der Verpackung bedarf besonderer Vereinbarungen.
(2) Alle unsere Preise verstehen sich zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(3) Sollte unser Angebot nicht ausdrücklich Preise inkl. Rohgolddifferenz oder Silberdifferenz aufweisen, wird das Gewicht des verarbeiteten Feingoldes bzw. Feinsilbers zum jeweiligen Tageskurs zusätzlich berechnet. Bei Produkten mit Echtgold- oder Silbergehalt, wie z.B. Rollengold, Pudergold, Muschelgold, Malergoldlack, Pralinengold, entsprechen die in Rechnung gestellten Mengen dem für die Verarbeitung durchschnittlich benötigten Materialeinsatz.
(4) Sämtliche Lieferungen erfolgen ab Fabrik Schwabach.
(5) Bei Abnahme geringer Mengen sowie bei Aufträgen unter EURO 50,00 netto (ohne Mehrwertsteuer) sind wir aufgrund der erheblichen Bearbeitungs- und Verpackungskosten berechtigt, einen Mindermengenzuschlag von EURO 10,00 zu berechnen.
(6) Rechnungen können wir nur bearbeiten, wenn diese entsprechend den Vorgaben in unserer Bestellung die dort ausgewiesene Bestellnummer angeben; für alle wegen Nichteinhaltung dieser Verpflichtung entstehenden Folgen ist der Lieferant verantwortlich.
(7) Zahlungsbedingungen: Bei Vorkasse 3 % Skonto, innerhalb 14 Tagen 2 % Skonto, nach 30 Tagen ohne jeden Abzug.
(8) Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrechte stehen uns im gesetzlichen Umfang zu.
§ 3 Lieferzeit
(1) Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Verbindlich vereinbarte Lieferfristen bedürfen der Schriftform.
(2) Liefer- und Leistungsverzögerungen die aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund sonstiger Ereignisse, die nicht im Verantwortungsbereich unserer Firma liegen eintreten, haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen uns, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
(3) Der Verkäufer ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 4 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Falls der Versand ohne unser Verschulden unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft an den Kunden über.
§ 5 Gewährleistung
(1) Soweit nicht anders lautende Vereinbarungen getroffen wurden, leisten wir Gewähr für eine Dauer von sechs Monaten. Für Handelsware übernehmen wir keine Garantie.
(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden unsere Verarbeitungs- oder Lagerungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung, wenn der Kunde eine entsprechende substantiierte Behauptung, daß erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.
(4) Für die Mängelbeseitigung durch uns gelten die einschlägigen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches mit der Maßgabe, daß Wandlung oder Minderung erst nach einem fehlschlagenden Versuch zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung verlangt werden kann. Für die Nachbesserung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen
(5) Unsere Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen. Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur unmittelbar dem Kunden zu und sind nicht abtretbar. Vorstehende Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für die Produkte und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art aus.
(6) Bei Handelswaren, die nicht von uns hergestellt wurden, trifft uns keine Produkthaftung.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
(1) Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung in unserem Eigentum.
(2) Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für uns als Hersteller i.S.d. § 950 BGB.
(3) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Kunde bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Der Kunde ist widerruflich ermächtigt, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
(4) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen.
(5) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden - insbesondere Zahlungsverzug – sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag.
§ 7 Farb- / Produktänderungen
Farbänderungen, Produktionsänderungen und technische Umstellungen, die der Verbesserung dienen, behalten wir uns ausdrücklich vor. Eine Rücknahme von auf Sonderwunsch gefertigten Waren ist ausgeschlossen.
§ 8 Haftungsbeschränkung
Schadenersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen uns als auch gegen unsere Erfüllungs- bzw. Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt auch für Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung, allerdings nur insoweit, als der Ersatz von mittelbaren Schäden oder Mangelfolgeschäden verlangt wird, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Zusicherung, die den Käufer gegen das Risiko von solchen Schäden absichern soll. Jede Haftung ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 9 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
(1) Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und unseren Lieferanten und Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Soweit unsere Lieferanten oder Kunden Kaufleute im Sinn des HGB oder juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, ist Schwabach ausschließlich der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
(5) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
§ 10 Rücktrittsrecht
(1) Stellt der Vertragspartner seine Zahlungen ein oder wird das Konkursverfahren über sein Vermögen, oder ein gerichtliches sowie außergerichtliches Vergleichsverfahren beantragt, ist die Gegenseite berechtigt, für den nichterfüllten Teil vom Vertrag zurück zu treten.
§ 11 Blattmetalle
(1) Farbunterschiede, Farbveränderungen sowie Strukturen und Adern sind bei Blattmetallen kein Reklamationsgrund.
(2) Für Flächen über 0,5m² ist es zwingend notwendig, dies bei der Bestellung zwingend anzugeben. Gegebenenfalls ist es dann möglich bei einer speziell dafür ausgesuchten Chargenqualität ein einigermaßen ausgeglichenes Erscheinungsbild zu erzeugen. Vorab zugesandte Muster sind auf Farbe sowie Erscheinungsbild nicht bindend.
(3) Nachlieferungen können sich geringfügig bei der Farbe sowie bei dem Erscheinungsbild verändern.
§ 12 Preisänderungen und Irrtümer vorbehalten
